Allgemeine Geschäftsbedingungen

Golfclub Siek GmbH - Nutzungsbedingungen für Mitglieder, Greenfee-Spieler und Gäste

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Nutzungsverhältnisse zwischen der Golfclub Siek GmbH und:

  • Mitgliedern
  • Greenfee-Spielern
  • Gästen
  • Turnierteilnehmern
  • sonstigen Besuchern der Golfanlage

Mit der Buchung einer Startzeit, der Zahlung eines Greenfees, dem Abschluss einer Mitgliedschaft oder der Nutzung der Golfanlage erkennt der Nutzer diese AGB als verbindlich an.

Nutzung der Golfanlage

§2 Spielberechtigung

Die Nutzung der Golfanlage ist ausschließlich Personen mit gültiger Spielberechtigung gestattet.

Spielberechtigt sind insbesondere:

  • Mitglieder des Golfclubs
  • Gäste mit entrichtetem Greenfee
  • Turnierteilnehmer im Rahmen ausgeschriebener Turniere

Der Golfclub ist berechtigt, die Spielberechtigung jederzeit zu überprüfen.

§3 Anmeldung und Startzeiten

Die Nutzung des Golfplatzes erfolgt grundsätzlich über ein Startzeiten-System.

Die Anmeldung erfolgt:

  • im Clubsekretariat oder
  • über das elektronische Buchungssystem (insbesondere PC Caddie App)

Gebuchte Startzeiten sind verbindlich einzuhalten.

Der Golfclub kann den Spielbetrieb aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen einschränken oder unterbrechen.

§4 Haus- und Platzordnung

Für die Nutzung der Golfanlage gilt die jeweils gültige Haus- und Platzordnung des Golfclub Siek.

Diese ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen.

Den Anweisungen des Clubpersonals, der Greenkeeper sowie der eingesetzten Marshals ist Folge zu leisten.

Sicherheit & Haftung

§5 Sicherheit und Haftung der Nutzer

Die Nutzung der Golfanlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Jeder Spieler ist verpflichtet:

  • andere Personen nicht zu gefährden
  • ausreichend Abstand zu Mitspielern einzuhalten
  • die Golfregeln und die Golfetikette zu beachten

Der Nutzer haftet für Schäden, die durch sein Verhalten oder das Verhalten seiner Begleitpersonen verursacht werden.

§6 Vorrang von Platzarbeiten

Greenkeeper und Platzpflegearbeiten haben grundsätzlich Vorrang vor dem Spielbetrieb.

Spieler dürfen ihren Schlag erst ausführen, wenn der Gefahrenbereich frei ist oder die Greenkeeper dies ausdrücklich ermöglichen.

§7 Parken und Verkehr

Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen (Hauptparkplatz und Ausweichparkplatz) gestattet.

Ambulanz- und Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten.

Auf dem gesamten Clubgelände darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

§8 Hunde

Hunde dürfen auf der Golfanlage ausschließlich angeleint geführt werden.

Der Hundehalter haftet für sämtliche durch den Hund verursachten Schäden.

§9 Hausrecht

Das Hausrecht liegt bei der Golfclub Siek GmbH.

Bei Verstößen gegen diese AGB oder die Haus- und Platzordnung kann der Golfclub Maßnahmen ergreifen, insbesondere:

  • Verwarnung
  • Platzverweis
  • zeitweiliges oder dauerhaftes Spielverbot

Greenfee-Buchungen

§10 Greenfee und Buchung

Greenfee-Spieler sind verpflichtet, vor Spielbeginn das jeweils gültige Greenfee zu entrichten.

Startzeiten können gebucht werden:

  • im Clubsekretariat
  • online
  • über PC Caddie

§11 Stornierung von Startzeiten

Gebuchte Startzeiten können bis 24 Stunden vor der gebuchten Tee-Time kostenfrei storniert werden.

Bei späterer Stornierung kann der Golfclub das vereinbarte Greenfee ganz oder teilweise berechnen.

§12 No-Show-Regelung

Erscheint ein Spieler ohne vorherige Stornierung nicht zur gebuchten Startzeit („No-Show“), ist der Golfclub berechtigt, das vollständige Greenfee in Rechnung zu stellen.

Dies gilt insbesondere bei stark ausgelasteten Spielzeiten.

§13 Wetter und Platzsperren

Bei ungünstigen Wetterbedingungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Greenfees.

Wird der Golfplatz aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen gesperrt, kann der Golfclub nach eigenem Ermessen:

  • eine Ersatzstartzeit anbieten oder
  • einen Greenfee-Gutschein ausstellen

Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht grundsätzlich nicht.

§14 Turniere und Veranstaltungen

Bei Turnieren oder Veranstaltungen kann der reguläre Spielbetrieb eingeschränkt sein.

Gebuchte Startzeiten können in diesem Fall durch den Golfclub verschoben oder storniert werden.

Mitgliedschaften

§15 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Golfclub Siek wird durch schriftlichen Antrag und Annahme durch den Golfclub begründet.

Der Golfclub behält sich vor, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§16 Beiträge und Gebühren

Mitglieder sind verpflichtet, die festgelegten Beiträge und Gebühren fristgerecht zu zahlen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Verbandsabgaben
  • sonstige clubbezogene Gebühren

§17 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Golfclub berechtigt:

  • Mahngebühren zu erheben
  • die Spielberechtigung vorübergehend auszusetzen
  • weitere rechtliche Schritte einzuleiten

§18 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform.

Die Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen Mitgliedschaftsmodellen und den vertraglichen Vereinbarungen.

Im Regelfall erfolgt eine Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres.

§19 Außerordentliche Kündigung

Der Golfclub kann eine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • schwerwiegenden Verstößen gegen die Haus- und Platzordnung
  • clubschädigendem Verhalten
  • erheblichen Beitragsrückständen

§20 Haftung des Golfclubs

Die Haftung der Golfclub Siek GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Golfclub uneingeschränkt.

Im Übrigen haftet der Golfclub nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§21 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Stand: März 2026

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